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   OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3479/99   

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https://dejure.org/2000,7417
OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3479/99 (https://dejure.org/2000,7417)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.2000 - 1 K 3479/99 (https://dejure.org/2000,7417)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 2000 - 1 K 3479/99 (https://dejure.org/2000,7417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strukturelle Gründe für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 165 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB; § 165 Abs 3 S 2 BauGB; § 165 Abs 3 S 1 Nr 2 BauGB
    Abwägung; Abwägungsgerechtigkeit; Bebauungsplan; Entwicklungssatzung; Gemeinde; Gemeinwohlinteresse; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Städtebau; städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Veränderungssperre; Wohnungsbau; Wohnungsbaubedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 165
    Strukturelle Gründe für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 407 (Ls.)
  • DÖV 2001, 964
  • ZfBR 2001, 501 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3479/99
    Angesichts des Umstandes, dass nach § 169 Abs. 3 BauGB im städtebaulichen Entwicklungsbereich Grundstückseigentümer auch ohne Bebauungsplan zugunsten der Gemeinde oder des Entwicklungsträgers zur Erfüllung dieser Aufgaben enteignet werden können, indiziert eines der genannten Gemeinwohlinteressen - hier die Schaffung neuen Wohnraums sowie (bescheideneren Umfangs) von Gewerbeflächen - lediglich das Vorliegen des gesetzlichen Regeltatbestandes (vgl. BVerwG, Beschl. vom 31.3.1998 - 4 BN 4.98 -, NVwZ-RR 1998, 544, 545; Urt. vom 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, DVBl 1998, 1294, 1296).

    "Erhöht" ist der Bedarf daher nicht, wenn das Gemeinwohlinteresse auch mit dem "normalen städtebaulichen Instrumentarium" befriedigt werden kann, welches das Baugesetzbuch in der Gestalt von Angebotsplanung dem Abschluss städtebaulicher Verträge oder in sonstiger Weise bereitstellt (vgl. BVerwG, Urt. vom 3.7.1998, a.a.O., S. 1299; siehe auch OVG Münster, Urt. vom 1.12.1997 - 10a D 62/94.NE -, DVBl. 1998, 351, 352).

    Der Gesetzgeber hat solche Unsicherheiten indes hingenommen (vgl. BVerwG, Urt. vom 3.7.1998, a.a.O., S. 1299).

  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 4.98

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Entwicklungsbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3479/99
    Angesichts des Umstandes, dass nach § 169 Abs. 3 BauGB im städtebaulichen Entwicklungsbereich Grundstückseigentümer auch ohne Bebauungsplan zugunsten der Gemeinde oder des Entwicklungsträgers zur Erfüllung dieser Aufgaben enteignet werden können, indiziert eines der genannten Gemeinwohlinteressen - hier die Schaffung neuen Wohnraums sowie (bescheideneren Umfangs) von Gewerbeflächen - lediglich das Vorliegen des gesetzlichen Regeltatbestandes (vgl. BVerwG, Beschl. vom 31.3.1998 - 4 BN 4.98 -, NVwZ-RR 1998, 544, 545; Urt. vom 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, DVBl 1998, 1294, 1296).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1997 - 10a D 62/94

    Satzung der Stadt Neuss über die förmliche Festlegung des städtebaulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3479/99
    "Erhöht" ist der Bedarf daher nicht, wenn das Gemeinwohlinteresse auch mit dem "normalen städtebaulichen Instrumentarium" befriedigt werden kann, welches das Baugesetzbuch in der Gestalt von Angebotsplanung dem Abschluss städtebaulicher Verträge oder in sonstiger Weise bereitstellt (vgl. BVerwG, Urt. vom 3.7.1998, a.a.O., S. 1299; siehe auch OVG Münster, Urt. vom 1.12.1997 - 10a D 62/94.NE -, DVBl. 1998, 351, 352).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 C 11712/02

    Im IKEA-Streit vor dem OVG siegt die Stadt Koblenz

    Erklären sich die Eigentümer nach dem Satzungsbeschluss zur Kooperation bereit, so ist dies nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der vorangegangenen förmlichen Festlegung des Entwicklungsbereichs in Frage zu stellen (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620 f.und Urteil vom 28. November 2000, DVBl 2001, 407; OVG Berlin, Urteil vom 28. November 1997, BRS 59, 252; OVG Bremen, Urteil vom 10. Dezember 2001 in juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. November 2003 in juris; Urteil des Senats vom 5. Juli 2001 - 1 C 11380/02.OVG -).
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